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Stadtwerke Ratingen rapeedo
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für die Schwimmbäder und Saunen der Stadtwerke Ratingen GmbH

Gültig ab 01.07.2010
 

§ 1 Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder und Saunen einschließlich der Eingänge und Außenanlagen.

 

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Hausordnung verantwortlich.

 

3. Die Einrichtungen der Bäder sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

 

4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Belästigungen von Badegästen werden strafrechtlich verfolgt.

 

5. Das Rauchen ist in den Hallenbädern sowie in den Eingangsbereichen untersagt. In den Freibädern ist das Rauchen nur außerhalb der Umkleide-, Sanitär- und Badebereiche gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

 

6. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen auf das Gelände der Bäder nicht mitgebracht werden.

 

7. Das Personal und ggf. weitere Beauftragte der Stadtwerke Ratingen GmbH üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch der Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet.

 

8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.

 

9. Den Badegästen ist es nicht erlaub, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

 

10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

 

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungszeiten und die gültige Entgeltordnung werden öffentlich bekannt gegeben. Letzter Einlass bzw. Kassenschluss ist jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Ende der Schwimmzeit ist jeweils 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

 

2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung der Bäder oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. Der Besuch in geschlossenen Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung nach vorheriger Anmeldung gestattet.

 

3. Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

b) Personen, die Tiere mit sich führen

c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden

d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. So sind z. B. private Schwimmlehrer zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

 

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

 

5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.

 

6. Jeder Badegast muss in Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Eintrittskarten einer zu niedrigen Preisklasse können ohne Erstattung des Kaufpreises eingezogen werden. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

 

7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurück genommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für

verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Die Gültigkeit der gelösten Mehrfach- und Jahreskarten ist auf 12 Monate nach Ausstellungsdatum beschränkt. Einzelkarten sind nur am Lösungstag gültig.

 

§ 3 Haftung

1. Die Badegäste benutzen die Bäder und Saunen auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Bäder abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

 

2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

 

3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- und Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.

 

4. Vereine haften für ihre Mitglieder. Die Haftung der Mitglieder selbst bleibt davon unberührt.

 

§ 4 Benutzung der Bäder

1. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Bei verlorenen Garderobenmarken, Schlüsseln o. ä. ist vor Aushändigung der Kleidung das Eigentum nachzuweisen.

 

2. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badepersonal geöffnet. Der Inhalt wird dann als Fundsache behandelt.

 

3. Vor der Benutzung des Beckens muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

 

4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

 

5. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

 

6. Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

 

7. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

a) der Sprungbereich frei ist

b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.

Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe des Sprungbereiches ist untersagt.

 

8. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

 

9. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

 

10. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

 

11. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.

 

12. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

 

13. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. In der Gastronomie und den dazugehörigen Bereichen dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

 

§ 5 Besondere Benutzungsverordnung für die Saunaanlagen

1. Die Saunaanlagen der Ratinger Bäder dienen der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.

 

2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V. zu beachten, die im Bereich der Sauna eingesehen werden können.

 

3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

 

4. Letzter Einlass in den Saunabereich ist 2 Stunden vor Ende der Öffnungszeiten.

 

§ 6 Saunagäste

Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt der Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

 

§ 7 Verhalten in der Saunaanlage

1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

 

2. Sportliche Betätigung während des Saunaaufenthaltes ist nicht zu empfehlen.

 

3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

 

4. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich Saunaschutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

 

5. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.

 

6. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten und Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.

 

7. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.

 

8. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

 

9. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer körpergroßen Unterlage benutzt werden.

 

10. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenem, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

 

§ 8 Besondere Hinweise

1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

 

2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.

 

3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

 

§ 9 Ausnahmen

1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

2. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

 

 

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